Executive Mediation beauftragen
Wenn der Konflikt teurer wird als seine Lösung: strukturierte, vertrauliche Klärung für Geschäftsführung, Gesellschafterkreise und Eigentümerfamilien.
Manche Konflikte lösen sich nicht durch Zuwarten. Sie binden Führungszeit, lähmen Entscheidungen, gefährden Nachfolgen und beschädigen, was über Jahre aufgebaut wurde. Ein Gerichtsverfahren klärt Positionen, aber selten die Ursachen, und fast nie diskret. Executive Mediation ist der dritte Weg: ein strukturiertes Verfahren, das Klärung ermöglicht, bevor Eskalation Fakten schafft.
Typische Konstellationen
In der Geschäftsleitung: zwei Geschäftsführer, zwei Richtungen — und ein Unternehmen, das beides ausbadet. Im Gesellschafterkreis: blockierte Beschlüsse, ungleiche Rollen zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern, festgefahrene Ausstiegs- oder Bewertungsfragen. Zwischen Eigentümerfamilie und Management: Die Nachfolge steht im Raum, aber niemand spricht sie aus — oder alle, nur nicht miteinander. Nach einem Ereignis, etwa einem Unfall, einem Schadensfall oder einem Behördenverfahren, vergiftet die Frage „Wer trägt das?" die Zusammenarbeit. Und schließlich Projekt- und Schnittstellenkonflikte auf Führungsebene, wenn interne Klärungsmechanismen ausgeschöpft sind.
Warum ausgerechnet ein Mediator mit Compliance-Hintergrund
Viele Konflikte auf Führungsebene haben einen harten Kern: Haftungsfragen, Verantwortungszuordnung, technische oder regulatorische Sachverhalte. Ein Mediator, der diese Ebene nicht versteht, moderiert an der Substanz vorbei. Ich bringe beides mit: die Verfahrenskompetenz des zertifizierten Wirtschaftsmediators, ausgebildet an der Hochschule Wismar und bei CONSENSUS/ISM, IMI Qualified Mediator, Mediator SKWM Schweiz, mit Supervisionsausbildung, und dreißig Jahre Praxis in Arbeitsschutz, Betreiberverantwortung und Unternehmensorganisation. Wenn im Konflikt behauptet wird, „das ist rechtlich alternativlos" oder „das Risiko trägt sowieso er", dann kann ich einordnen, was davon trägt. Das verändert Gespräche.
So läuft die Mediation ab
Im vertraulichen, kostenfreien Erstgespräch von etwa dreißig Minuten schildern Sie die Lage, auch einseitig, auch unsortiert. Ich sage Ihnen offen, ob Mediation das richtige Verfahren ist — und wenn nicht, sage ich auch das. In der Auftragsklärung legen wir fest, wer teilnimmt, worum es geht, was vertraulich bleibt und was es kostet, alles vor Beginn schriftlich fixiert, inklusive Vertraulichkeitsvereinbarung aller Beteiligten. In heiklen Lagen beginne ich mit Einzelgesprächen, denn vieles lässt sich erst aussprechen, wenn die Gegenseite nicht am Tisch sitzt. Es folgen gemeinsame Sitzungen zur strukturierten Bearbeitung von Themen, Interessen und Optionen, in Präsenz an neutralem Ort oder bei Ihnen, auf Wunsch auch online. Am Ende steht eine tragfähige Vereinbarung, die von den Beteiligten selbst getragen wird, auf Wunsch schriftlich und zur rechtlichen Prüfung durch Ihre Anwälte vorbereitet. Anwälte, Beiräte und Steuerberater binde ich ein, wo es der Lösung dient; die Rollen bleiben dabei klar getrennt.
Was Sie von mir erwarten können — und was nicht
Erwarten können Sie strikte Vertraulichkeit ohne öffentliche Schaufensterfälle, Allparteilichkeit, ein strukturiertes Verfahren statt endloser Aussprachen, und die Ehrlichkeit, eine Mediation zu beenden, wenn sie nicht mehr trägt. Nicht erwarten sollten Sie Rechtsberatung, die Ihre Anwälte leisten, gern in Abstimmung mit mir, Therapie, oder ein Verfahren, das Verantwortung verschwinden lässt. Mediation ordnet Verantwortung — sie löscht sie nicht.
Konditionen
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Danach erfolgt die Abrechnung nach Sitzungstagen, mit 3000 Euro je Mediationstag zuzüglich Umsatzsteuer, Einzelgespräche und Vorbereitung anteilig. Bei mehrparteiigen Verfahren übernehmen die Parteien die Kosten üblicherweise je zur Hälfte, das sichert die Allparteilichkeit auch wirtschaftlich.
Auf Wunsch biete ich einen Paketpreis für ein definiertes Verfahren an, bestehend aus Auftragsklärung, zwei Einzelgesprächsrunden, zwei gemeinsamen Sitzungen und einem Abschlussdokument.
Bevor Sie anfragen: Wie ernst ist es?
Laden Sie die kostenfreie Übersicht „7 Warnsignale für eskalierende Konflikte im Top-Management" herunter. Wenn Sie drei oder mehr davon wiedererkennen, ist das Erstgespräch überfällig.
7 WARNSIGNALE
FÜR ESKALIERENDE KONFLIKTE IM TOP-MANAGEMENT
Laden Sie sich das kostenfreie PDF direkt herunter.
Häufige Fragen zur Beauftragung
Kann eine Partei allein die Mediation anstoßen? Ja, das ist der Regelfall. Das Erstgespräch führe ich mit Ihnen allein; die Ansprache der anderen Seite gestalten wir gemeinsam so, dass sie als Angebot wirkt, nicht als Schachzug.
Wie schnell können wir beginnen? In akuten Lagen binnen einer Woche. Einzelgespräche lassen sich kurzfristig terminieren, auch online.
Erfährt jemand davon? Nein. Vertraulichkeit wird vor Beginn schriftlich vereinbart und gilt für alle Beteiligten, auch für mich, auch nach Abschluss. Referenzen zu Mediationen nenne ich grundsätzlich nicht.
Was ist, wenn die Mediation scheitert? Dann haben Sie Klarheit über Interessen, Optionen und Risiken gewonnen, meist die beste Grundlage für jeden weiteren Schritt, auch den rechtlichen. Vereinbart wird vorab, dass Inhalte der Mediation in einem späteren Verfahren nicht verwendet werden.