Datenschutz / DSGVO und DSG

Datenschutz im Unternehmen wird oft entweder unterschätzt oder überformalisiert. Tatsächlich geht es nicht nur um Verzeichnisse, Hinweise und Einwilligungen, sondern um den nachvollziehbaren und angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten im betrieblichen Alltag. Entscheidend ist, ob Prozesse, Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen so gestaltet sind, dass Datenschutz nicht nur auf dem Papier besteht.

Die folgenden Fragen und Antworten geben eine erste Orientierung zu typischen Datenschutzfragen im Unternehmen. Sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls, helfen aber dabei, Grundlogiken zu verstehen, Risiken einzuordnen und unnötige Missverständnisse zu vermeiden.

Datenschutzvertretung EU & Schweiz

Unternehmen ohne Niederlassung in der Europäischen Union oder in der Schweiz müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Datenschutzvertreter benennen.

Dr. Hartmut Frenzel übernimmt für betroffene Unternehmen die Funktion des EU-Vertreters gemäss Art. 27 DSGVO.

Für Mandate mit Bezug zur Schweiz besteht eine Kooperation mit Rechtsanwältin Sophie Winkler, FlyingLawyers, Zürich. Sie übernimmt die Funktion der Schweizer Vertretung für ausländische Unternehmen gemäss Art. 14 DSG (Schweiz).

Damit erhalten Unternehmen eine praxisnahe, verlässliche und rechtlich klar strukturierte Anlaufstelle für grenzüberschreitende Datenschutzpflichten in der EU und in der Schweiz.

EU-Datenschutzvertreter gemäss Art. 27 DSGVO

Ich übernehme für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der Europäischen Union – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Funktion des EU-Vertreters gemäss Art. 27 DSGVO.

Leistungen

  • Benennung als EU-Vertreter gemäss Art. 27 DSGVO
  • Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden
  • Anlaufstelle für betroffene Personen
  • Unterstützung bei datenschutzbezogener Kommunikation
  • pragmatische Einbindung in bestehende Compliance-Strukturen


Geeignet für

  • Unternehmen ausserhalb der EU
  • Anbieter digitaler Leistungen
  • internationale B2B- und B2C-Unternehmen
  • Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mit EU-Bezug

Schweizer Vertretung gemäss Art. 14 DSG

Für Unternehmen ohne Niederlassung in der Schweiz besteht eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Sophie Winkler, FlyingLawyers, Zürich, https://www.flyinglawyers.ch. Sie übernimmt bei Bedarf die Funktion der Schweizer Vertretung gemäss Art. 14 DSG.

Leistungen

  • Benennung der Schweizer Vertretung
  • Anlaufstelle für Datenschutzanfragen in der Schweiz
  • Unterstützung bei grenzüberschreitenden Konstellationen
  • koordinierte Zusammenarbeit mit mir als Ansprechpartner

Kooperationspartnerin in der Schweiz

Rechtsanwältin Sophie Winkler
FlyingLawyers, Zürich
Schweizer Vertretung für ausländische Unternehmen gemäss Art. 14 DSG


Für wen ist diese Leistung relevant?

Diese Leistung ist besonders relevant für Unternehmen,

  • die keine Niederlassung in der EU haben,
  • die keine Niederlassung in der Schweiz haben,
  • die personenbezogene Daten in grenzüberschreitenden Konstellationen verarbeiten,
  • die Produkte oder Dienstleistungen im europäischen oder schweizerischen Markt anbieten,
  • oder deren Datenverarbeitung einen gesetzlichen Vertreter erfordern kann.


Ihr Vorteil

Sie erhalten keine rein formale Benennung, sondern eine sachliche, pragmatische und belastbare Lösung für gesetzliche Vertretungspflichten im Datenschutz.

Die Zusammenarbeit verbindet:

  • klare Zuständigkeiten
  • juristisch präzise Kommunikation
  • praktische Umsetzbarkeit
  • verlässliche Ansprechpartner in EU und Schweiz


Häufig gestellte Fragen

Kontakt

Rechtsanwältin Sophie Winkler

Weinbergstrasse 22
8001 Zürich
[email protected]

Dr. Hartmut Frenzel

Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
[email protected]

Weiterführende Klärung

Diese FAQ ersetzen keine individuelle Bewertung einer konkreten Situation. Wenn Sie Ihre Datenschutzorganisation im Detail klären möchten, können wir dies in einem vertraulichen Gespräch besprechen.