GBU-Psyche

Welche Instrumente sind zulässig? Gefährdungsbeurteilung quer gedacht 

GBU-Psyche

Der Beitrag untersucht, welche Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen rechtlich zulässig und fachlich sinnvoll sind, und grenzt dabei strikt zwischen „psychischer Belastung“ (arbeitsbedingte Einflüsse) und „psychischer Beanspruchung“ (individuelle Reaktion unter Einbezug privater Lebensumstände) ab. Auf Basis von Statistiken zu steigenden AU‑Tagen wegen psychischer Störungen und des Belastungs‑Beanspruchungs‑Modells kritisiert der Autor, dass Fragebögen und Beobachtungsinterviews primär subjektive Beanspruchung erfassen, stark situationsabhängig und nicht replizierbar sind und deshalb weder das gesetzliche Ziel (Ermittlung arbeitsbedingter Belastungsfaktoren) erreichen noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllen – sie seien damit für die GBU psychischer Belastung rechtlich unzulässig.

Als zulässige und praktikable Alternative werden rollen‑ bzw. tätigkeitsbezogene Expertentools vorgestellt, bei denen eine fachkundige Expertengruppe (z.B. ASA) Tätigkeitscluster anhand der GDA‑Belastungsfaktoren systematisch im Ampelsystem bewertet, die Ergebnisse begründet dokumentiert und institutsspezifisch anpasst; dieses Vorgehen sei geeignet, erforderlich und schonend im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und werde von Aufsichtsbehörden akzeptiert. Der Beitrag betont zugleich, dass Arbeitgeber rechtlich nicht verpflichtet sind, die gesundheitlichen Folgen der Belastungen (Beanspruchung) zu ermitteln, und dass Befragungen zur individuellen psychischen Situation nur im Rahmen freiwilliger, anonymisierter betrieblicher Gesundheitsförderung sinnvoll sind.